Förderverein der Kindertagesstätte Landwehr e.V.
Spende einreichen
Hinweise zur Spende
Der Förderverein der Kindertagesstätte Landwehr e.V. (Quebecallee 17, 49090 Osnabrück, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter VR 202339) ist durch den Freistellungsbescheid des Finanzamts Osnabrück, StNr. 66/270/07081, vom 08.11.2024 als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaft- sowie Gewerbesteuer befreit. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kindertagesstätte Landwehr.
Deine Spende ist steuerlich absetzbar. Eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) erhältst du automatisch per E-Mail nach Eingang deiner Spende. Spendenquittungen sind nur gültig, solange der Freistellungsbescheid nicht älter als 5 Jahre ist (§ 63 Abs. 5 AO).
Pflichthinweis: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Deine Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Spende verarbeitet. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.